Medienlizenzen

    1. Medienlizenz für das Thema Garten
      • Medienlizenz für Fotoaufnahmen
      • Medienlizenz für Tonaufnahmen

    Medienlizenz für das Thema Garten

    Die folgenden Lizenzen gelten ausschließlich für die Medien (Foto und Tonaufnahmen sowie Texte) des Themas „Garten“.

    Fotoaufnahmen

    Lizenzbedingungen

    Präambel

    Gegenstand dieser Lizenzbedingungen sind die seitens der Ostbayerischen Technischen Hochschule  (im Folgenden „Lizenzgeber“ genannt) erstellten Werke wie Fotos, Texte, Audios und Videos (im Folgenden auch „Werk“ genannt) in Dateiformat. Diese Werke wurden für eine im Forschungsprojekt BaSeTaLK durch die Katholische Hochschule Mainz und der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg gemeinschaftlich entwickelte Open Source Software (quelloffene Software) (im Folgenden „OSS“ genannt) erstellt. Die Werke wurden zusammen mit der OSS auf www.github.com veröffentlicht und einer großen Anzahl von Nutzern zugänglich gemacht. Sofern die Werke von den Nutzern verwendet werden, geltenden folgende Lizenzbedingungen.

    1. Abschluss der Lizenz

    Diese Lizenzbedingungen stellen ein Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrages unter den nachfolgenden Bedingungen dar. Das Angebot richtet sich an jedermann. Der Lizenzvertrag kommt durch die Ausübung der in Ziffer 2 dieser Lizenzbedingungen genannten Rechte zustande. Der Erwerber dieser Rechte wird im Folgenden als Lizenznehmer bezeichnet.

    2. Nutzungsrechte

    (a) Vorbehaltlich der Beschränkungen nach Ziffer 3 und der übrigen Bedingungen dieser Lizenzbedingungen erwirbt der Lizenznehmer von dem Lizenzgeber weltweite, vergütungsfreie, nicht-unterlizenzierbare, nicht-übertragbare, nicht-ausschließliche, unwiderrufliche Nutzungsrechte auf die Werke, wenn die in Ziffer 2 (a) Satz 2 dieser Lizenzbedingungen genannten Voraussetzungen kumulativ vorliegen. Ziffer 2 (a) Satz 2: Die Werke werden ganz oder in Teilen, analog oder digital, ausschließlich in Verbindung mit der OSS mit oder ohne Änderung ihres Quellcodes in nichtkommerziellen sowie kommerziellen Webanwendungen, Apps, Programmen und Forschungsprojekten genutzt und verwertet, wobei deren Inhalt bzw. die Nutzung und Verwertung sich eindeutig mindestens in eine der folgenden Kategorien einordnen lassen muss:

    • „Stimulation von Kommunikation im logopädischen, therapeutischen oder sozialpädagogischen Setting“
    • „Biographiearbeit für therapeutische, medizinische oder sozialpädagogische Zwecke“
    • „Stimulation biographischer Gespräche“

    (b) Der Quellcode der OSS gilt als geändert im Sinne von Ziffer 2 (a) dieser Lizenzbedingungen in folgenden Fällen:

    • Sofern die OSS einen erweiterbaren Code (z.B. durch einen Plugin-Mechanismus) hat, ändert sich der Quellcode durch Hinzufügen von Plugins.
    • Die OSS ändert sich durch Weiterentwicklung des Codes, indem Features hinzugefügt oder der Code gepflegt oder instandgehalten wird (Maintenance).

    (c) Die durch diese Lizenz erworbenen Nutzungsrechte dürfen nicht an Dritte weiterübertragen werden. Dritte können die Nutzungsrechte durch den Abschluss dieser Lizenz nur direkt von dem Lizenzgeber erwerben. Dafür genügt es, dass Dritte das Werk mit dieser Lizenz in Verbindung mit der OSS oder ihren Weiterentwicklungen von einer beliebigen Person erhalten und gemäß Ziffer 1 dieser Lizenzbedingungen abschließen. Der Lizenznehmer darf keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen von den Dritten fordern oder das Werk mit solchen belegen oder darauf wirksame technische Maßnahmen anwenden, sofern dadurch die Ausübung der Nutzungsrechte eingeschränkt wird.

    (d) Die vorliegenden Lizenzbedingungen begründen nicht die Erlaubnis, zu behaupten oder den Eindruck zu erwecken, dass der Lizenznehmer oder die Nutzung des Werkes durch den Lizenznehmer mit dem Lizenzgeber oder den Urhebern in Verbindung stehen oder durch sie gefördert, gutgeheißen oder offiziell anerkannt werden.

    (e) In Bezug auf Fotos, die in den Metadaten ihrer Datei ausdrücklich als „ohne Themeneinschränkung nutz- und verwertbar“ ausgewiesen sind, müssen zu ihrer Nutzung und Verwertung die Voraussetzungen aus Ziffer 2 (a) Satz 2 dieser Lizenzbedingungen nicht erfüllt sein.

    3. Beschränkungen

    (a) Es ist nicht gestattet die Werke derart zu nutzen, dass sie gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere für rassistische, verleumderische, diffamierende, gewaltverherrlichende, pornografische oder verfassungsfeindliche Nutzungen jeder Art. Der Lizenznehmer darf die Daten nicht in einer Weise verwenden, bei denen Models oder Objekte aus den Werken in Verbindung mit einem Thema dargestellt werden, das für einen gewöhnlichen Betrachter unschmeichelhaft, unmoralisch, anstößig, obszön, unvorteilhaft oder über Gebühr kontrovers wirkt. Beispiele hierfür könnten unter anderem Tabakwerbung, Unterhaltungsclubs für Erwachsene oder ähnliche Veranstaltungsorte oder Dienstleistungen, stillschweigende oder ausdrückliche Befürwortungen von politischen Parteien oder anderen meinungsbasierten Bewegungen oder die Andeutung geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung sein.

    (b) Bearbeitungen des Werkes sind nicht gestattet. Eine Bearbeitung in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn notwendige technische Modifikationen vorgenommen werden, um das Werk in bekannte und zukünftig entstehende Medien und Formate ausüben zu können, einschließlich solcher, die zur Umgehung wirksamer technischer Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

    (c) Die Werke dürfen nicht in einer Weise verwendet werden, die es anderen Personen gestattet, die Werke als gesonderte Datei (also nur die Foto-, Text-, Audio- und Videodateien selbst, separat von den in Ziffer 2 (a) Satz 2 genannten Webanwendungen, Apps, Programmen und Forschungsprojekten) herunterzuladen, zu extrahieren oder weiterzugeben. So dürfen beispielsweise die Fotos nicht in Stock-Foto-Sammlungen verwendet werden.

    (d) Der Lizenznehmer darf die Werke nicht als Teil einer Marke, eines Kennzeichens, eines Firmennamens, einer Produkt- oder Dienstleistungsbezeichnung oder eines Logos verwenden.

    4. Sonstige Verpflichtungen

    (a) Diese Lizenzbedingung mit dem Urheberrechtsvermerk und ggf. der Anmerkung „ohne Themeneinschränkung nutz- und verwertbar“ finden sich in den Metadaten der jeweiligen Datei des Werkes. Diese dürfen nicht verändert oder gelöscht werden und müssen in der vorgenannten Art und Weise übernommen werden. Sofern die Angabe aus technischen Gründen unangemessen ist, sind die Angaben gemäß dem anwendbaren Recht oder in branchenüblicher Art und Weise vorzunehmen.

    (b) Die Nutzung des Werkes darf nicht von der Erfüllung von Verpflichtungen abhängig gemacht werden, die nicht in dieser Lizenz genannt sind.

    (c) Die Nutzung des Werkes darf nicht durch technische Schutzmaßnahmen, insbesondere Kopierschutzvorrichtungen und ähnliche Vorrichtungen, verhindert oder erschwert werden, es sei denn, die Nutzung des Werkes wird zugleich ohne solche Vorrichtungen ermöglicht.

    5. Beendigung der Rechte bei Zuwiderhandlung

    (a) Jede Verletzung der Verpflichtungen aus dieser Lizenz beendet automatisch die Nutzungsrechte des Zuwiderhandelnden.                              

    (b) Die Nutzungsrechte Dritter, die das Werk oder Rechte an dem Werk von dem Zuwiderhandelnden erworben haben, bestehen weiter.

    6. Gewährleistung und Haftung

    (a) Soweit Mängel nicht arglistig verschwiegen wurden, bietet der Lizenzgeber die Werke und die Einräumung der Nutzungsrechte unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung an und übernimmt weder ausdrücklich noch konkludent Garantien irgendeiner Art. Dies umfasst insbesondere das Freisein von Sach- und Rechtsmängeln, unabhängig von deren Erkennbarkeit für den Lizenzgeber, die Verkehrsfähigkeit der Werke, ihre Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck sowie die Korrektheit von Beschreibungen. Diese Gewährleistungsbeschränkung gilt nicht, soweit Mängel zu Schäden der in Ziffer 6 (b) dieser Lizenzbedingungen bezeichneten Art führen und auf Seiten des Lizenzgebers das jeweils genannte Verschulden bzw. Vertretenmüssen ebenfalls vorliegt.

    (b) Der Lizenzgeber haftet gegenüber dem Lizenznehmer in Bezug auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur, sofern ihnen wenigstens Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, für sonstige Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, und übernimmt darüber hinaus keinerlei freiwillige Haftung.

    7. Sonstiges

    (a) Auf diesen Lizenzvertrag findet unter Ausschluss des Kollisionsrechts das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

    (b) Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer in Bezug auf die Werke dar. Es bestehen keine schriftlichen oder mündlichen Abreden, Vereinbarungen oder Erklärungen in Bezug auf die Werke, die in dieser Lizenz nicht genannt sind.

    (c) Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen davon unberührt.


    Tonaufnahmen

    Lizenzbedingungen

    Präambel

    Gegenstand dieser Lizenzbedingungen sind die seitens der Katholischen Hochschule Mainz  (im Folgenden „Lizenzgeber“ genannt) erstellten Werke wie Fotos, Texte, Audios und Videos (im Folgenden auch „Werk“ genannt) in Dateiformat. Diese Werke wurden für eine im Forschungsprojekt BaSeTaLK durch die Katholische Hochschule Mainz und der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg gemeinschaftlich entwickelte Open Source Software (quelloffene Software) (im Folgenden „OSS“ genannt) erstellt. Die Werke wurden zusammen mit der OSS auf www.github.com veröffentlicht und einer großen Anzahl von Nutzern zugänglich gemacht. Sofern die Werke von den Nutzern verwendet werden, geltenden folgende Lizenzbedingungen.

    1. Abschluss der Lizenz

    Diese Lizenzbedingungen stellen ein Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrages unter den nachfolgenden Bedingungen dar. Das Angebot richtet sich an jedermann. Der Lizenzvertrag kommt durch die Ausübung der in Ziffer 2 dieser Lizenzbedingungen genannten Rechte zustande. Der Erwerber dieser Rechte wird im Folgenden als Lizenznehmer bezeichnet.

    2. Nutzungsrechte

    (a) Vorbehaltlich der Beschränkungen nach Ziffer 3 und der übrigen Bedingungen dieser Lizenzbedingungen erwirbt der Lizenznehmer von dem Lizenzgeber weltweite, vergütungsfreie, nicht-unterlizenzierbare, nicht-übertragbare, nicht-ausschließliche, unwiderrufliche Nutzungsrechte auf die Werke, wenn die in Ziffer 2 (a) Satz 2 dieser Lizenzbedingungen genannten Voraussetzungen kumulativ vorliegen. Ziffer 2 (a) Satz 2: Die Werke werden ganz oder in Teilen, analog oder digital, ausschließlich in Verbindung mit der OSS mit oder ohne Änderung ihres Quellcodes in nichtkommerziellen sowie kommerziellen Webanwendungen, Apps, Programmen und Forschungsprojekten genutzt und verwertet, wobei deren Inhalt bzw. die Nutzung und Verwertung sich eindeutig mindestens in eine der folgenden Kategorien einordnen lassen muss:

    • „Stimulation von Kommunikation im logopädischen, therapeutischen oder sozialpädagogischen Setting“
    • „Biographiearbeit für therapeutische, medizinische oder sozialpädagogische Zwecke“
    • „Stimulation biographischer Gespräche“

    (b) Der Quellcode der OSS gilt als geändert im Sinne von Ziffer 2 (a) dieser Lizenzbedingungen in folgenden Fällen:

    • Sofern die OSS einen erweiterbaren Code (z.B. durch einen Plugin-Mechanismus) hat, ändert sich der Quellcode durch Hinzufügen von Plugins.
    • Die OSS ändert sich durch Weiterentwicklung des Codes, indem Features hinzugefügt oder der Code gepflegt oder instandgehalten wird (Maintenance).

    (c) Die durch diese Lizenz erworbenen Nutzungsrechte dürfen nicht an Dritte weiterübertragen werden. Dritte können die Nutzungsrechte durch den Abschluss dieser Lizenz nur direkt von dem Lizenzgeber erwerben. Dafür genügt es, dass Dritte das Werk mit dieser Lizenz in Verbindung mit der OSS oder ihren Weiterentwicklungen von einer beliebigen Person erhalten und gemäß Ziffer 1 dieser Lizenzbedingungen abschließen. Der Lizenznehmer darf keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen von den Dritten fordern oder das Werk mit solchen belegen oder darauf wirksame technische Maßnahmen anwenden, sofern dadurch die Ausübung der Nutzungsrechte eingeschränkt wird.

    (d) Die vorliegenden Lizenzbedingungen begründen nicht die Erlaubnis, zu behaupten oder den Eindruck zu erwecken, dass der Lizenznehmer oder die Nutzung des Werkes durch den Lizenznehmer mit dem Lizenzgeber oder den Urhebern in Verbindung stehen oder durch sie gefördert, gutgeheißen oder offiziell anerkannt werden.

    (e) In Bezug auf Fotos, die in den Metadaten ihrer Datei ausdrücklich als „ohne Themeneinschränkung nutz- und verwertbar“ ausgewiesen sind, müssen zu ihrer Nutzung und Verwertung die Voraussetzungen aus Ziffer 2 (a) Satz 2 dieser Lizenzbedingungen nicht erfüllt sein.

    3. Beschränkungen

    (a) Es ist nicht gestattet die Werke derart zu nutzen, dass sie gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere für rassistische, verleumderische, diffamierende, gewaltverherrlichende, pornografische oder verfassungsfeindliche Nutzungen jeder Art. Der Lizenznehmer darf die Daten nicht in einer Weise verwenden, bei denen Models oder Objekte aus den Werken in Verbindung mit einem Thema dargestellt werden, das für einen gewöhnlichen Betrachter unschmeichelhaft, unmoralisch, anstößig, obszön, unvorteilhaft oder über Gebühr kontrovers wirkt. Beispiele hierfür könnten unter anderem Tabakwerbung, Unterhaltungsclubs für Erwachsene oder ähnliche Veranstaltungsorte oder Dienstleistungen, stillschweigende oder ausdrückliche Befürwortungen von politischen Parteien oder anderen meinungsbasierten Bewegungen oder die Andeutung geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung sein.

    (b) Bearbeitungen des Werkes sind nicht gestattet. Eine Bearbeitung in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn notwendige technische Modifikationen vorgenommen werden, um das Werk in bekannte und zukünftig entstehende Medien und Formate ausüben zu können, einschließlich solcher, die zur Umgehung wirksamer technischer Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

    (c) Die Werke dürfen nicht in einer Weise verwendet werden, die es anderen Personen gestattet, die Werke als gesonderte Datei (also nur die Foto-, Text-, Audio- und Videodateien selbst, separat von den in Ziffer 2 (a) Satz 2 genannten Webanwendungen, Apps, Programmen und Forschungsprojekten) herunterzuladen, zu extrahieren oder weiterzugeben. So dürfen beispielsweise die Fotos nicht in Stock-Foto-Sammlungen verwendet werden.

    (d) Der Lizenznehmer darf die Werke nicht als Teil einer Marke, eines Kennzeichens, eines Firmennamens, einer Produkt- oder Dienstleistungsbezeichnung oder eines Logos verwenden.

    4. Sonstige Verpflichtungen

    (a) Diese Lizenzbedingung mit dem Urheberrechtsvermerk und ggf. der Anmerkung „ohne Themeneinschränkung nutz- und verwertbar“ finden sich in den Metadaten der jeweiligen Datei des Werkes. Diese dürfen nicht verändert oder gelöscht werden und müssen in der vorgenannten Art und Weise übernommen werden. Sofern die Angabe aus technischen Gründen unangemessen ist, sind die Angaben gemäß dem anwendbaren Recht oder in branchenüblicher Art und Weise vorzunehmen.

    (b) Die Nutzung des Werkes darf nicht von der Erfüllung von Verpflichtungen abhängig gemacht werden, die nicht in dieser Lizenz genannt sind.

    (c) Die Nutzung des Werkes darf nicht durch technische Schutzmaßnahmen, insbesondere Kopierschutzvorrichtungen und ähnliche Vorrichtungen, verhindert oder erschwert werden, es sei denn, die Nutzung des Werkes wird zugleich ohne solche Vorrichtungen ermöglicht.

    5. Beendigung der Rechte bei Zuwiderhandlung

    (a) Jede Verletzung der Verpflichtungen aus dieser Lizenz beendet automatisch die Nutzungsrechte des Zuwiderhandelnden.                              

    (b) Die Nutzungsrechte Dritter, die das Werk oder Rechte an dem Werk von dem Zuwiderhandelnden erworben haben, bestehen weiter.

    6. Gewährleistung und Haftung

    (a) Soweit Mängel nicht arglistig verschwiegen wurden, bietet der Lizenzgeber die Werke und die Einräumung der Nutzungsrechte unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung an und übernimmt weder ausdrücklich noch konkludent Garantien irgendeiner Art. Dies umfasst insbesondere das Freisein von Sach- und Rechtsmängeln, unabhängig von deren Erkennbarkeit für den Lizenzgeber, die Verkehrsfähigkeit der Werke, ihre Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck sowie die Korrektheit von Beschreibungen. Diese Gewährleistungsbeschränkung gilt nicht, soweit Mängel zu Schäden der in Ziffer 6 (b) dieser Lizenzbedingungen bezeichneten Art führen und auf Seiten des Lizenzgebers das jeweils genannte Verschulden bzw. Vertretenmüssen ebenfalls vorliegt.

    (b) Der Lizenzgeber haftet gegenüber dem Lizenznehmer in Bezug auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur, sofern ihnen wenigstens Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, für sonstige Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, und übernimmt darüber hinaus keinerlei freiwillige Haftung.

    7. Sonstiges

    (a) Auf diesen Lizenzvertrag findet unter Ausschluss des Kollisionsrechts das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

    (b) Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer in Bezug auf die Werke dar. Es bestehen keine schriftlichen oder mündlichen Abreden, Vereinbarungen oder Erklärungen in Bezug auf die Werke, die in dieser Lizenz nicht genannt sind.

    (c) Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen davon unberührt.